Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben.
Erhöhung des Sparerfreibetrags 2023
bisher | ab 01. Januar 2023 | |
Alleinstehende | 801,00 Euro | 1.000,00 Euro |
Verheiratete/Lebenspartner | 1.602,00 Euro | 2.000,00 Euro |
Somit haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844% erhöht. Damit müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.