Erhöhung des Sparerfreibetrags 2023

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben.

  bisher ab 01. Januar 2023
Alleinstehende 801,00 Euro 1.000,00 Euro
Verheiratete/Lebenspartner 1.602,00 Euro 2.000,00 Euro

Somit haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844% erhöht. Damit müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.