Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Umsetzung der PSD2-Richtlinie das PIN-Format 8 (mindestens 8, max. 20 Zeichen, rein numerisch bzw. mindestens ein Großbuchstabe und eine Ziffer) eingeführt. Allerdings existieren neben diesem PIN-Format historisch bedingt eine Vielzahl weiterer PIN-Formate, die aktuell von Bankkunden für die Anmeldung verwendet werden.
Im Gegensatz zu dem als sicher eingestuften PIN-Format 8 besitzen andere für die Anmeldung verwendete PIN-Formate gegenüber Angriffen nicht die erforderliche Resilienz und entsprechen aus diesem Grund zu großen Teilen nicht mehr den heutigen technischen und sicherheitsrelevanten Standards (z. B. 5-stellige PINs, keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung).